Betriebliche Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine freiwillige Leistung seitens des Arbeitgeber und umfasst die Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und die Altersvorsorge des Arbeitnehmers.
Die Betriebliche Altersvorsorge darf nur im Zusammenhang mit dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber stehen. In Ausnahmefällen kann diese auch bei Nichtangestellten wie beispielsweise einem Unternehmensberater, oder einem für das Unternehmen tätigen Freiberufler gewährt werden.
Die betriebliche Altersvorsorge ist heute für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer privaten Altersversorgung, die dem Bürger im Ruhestand helfen soll, seinen Lebensstandard aufrecht zu erhalten und so gut es geht abzusichern.
Betriebliche Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Arbeitnehmern und zählt damit als eine der 3 Schichten zur Altersvorsorge. Neben der betrieblichen Altervorsorgung stellt die gesetzliche Rentenversicherung und die private Altervorsorge als die 3 Vorsorgemaßnahmen, welche den Bürgern in Deutschland eine Gesamversorgung im Alter gewährleisten.
Hierbei können die die gesetzliche Rentenversicherung, die zusätzlich abgeschlossene private, sowie die Betriebliche Altersvorsorge einen unterschiedlich hohen Umfang haben. Die meisten in Deutschland vorhandenen Unternehmen gewährleisten die Form der betrieblichen Altersvrosorgung als freiwillige Sozialleistung.
Allgemeine Infos und Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Die verzinsliche Ansammlung der entstandenen Überschüsse nutzt den Zinseszinseffekt am besten aus und führt durch die Gutschrift der Überschüsse auf dem Überschusskonto und die fortlaufende Verzinsung i. d. R. zur höchsten Rentenleistung. Die Betriebliche Altersvorsorge sind während ihrer Zahlungsdauer an Überschüssen des Lebensversicherers beteiligt. Hierbei sind verschiedene Überschussverteilungsarten während der Rentenphase zu unterscheiden. Bei der dynamischen Betriebliche Altersvorsorge wird der Zinsgewinn zur Erhöhung der Rente verwendet.
Sowohl bei hohen Einzahlungen als auch bei hohen Sparraten sollte das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Voraussetzungen für steuerliche Förderungen müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden. Die Betriebliche Altersvorsorge wird durch lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, dass das Kapital vorzeitig aufgezehrt wird.
Durch die Rentenaufschuboption kann der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre hinausgezögert werden; die Rente aus der Betriebliche Altersvorsorge erhöht sich dadurch. Vor allem für Selbstständige und junge VN empfiehlt sich die Integration dieser Optionen, um damit für die Zukunft eine bessere Abstimmung auf den tatsächlichen Beginn des Rentnerdaseins zu ermöglichen. Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher Todesfallschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden.
Bei der Entscheidung für oder gegen eine Betriebliche Altersvorsorge muss auch dieser Sachverhalt mit berücksichtigt werden. Dies kann man am besten durch eine Renditeberechnung darstellen, die sowohl die steuerlichen Effekte in der Anspar- als auch der Leistungsphase mit einbezieht. Es gibt Rürup-Produkte mit Hinterbliebenenschutz am Markt, aber dies ist nicht selbstverständlich. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Betriebliche Altersvorsorge, die das Deckungskapital dem Kollektiv zukommen lassen.
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Nützliche Tipps zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Beitragsbestandteile zur Absicherung vorzeitiger Risiken wie Invalidität oder Todesfall sind von der Mindestleistung in Abzug zu bringen. Der Mitarbeiter
trägt das gesamte Anlagerisiko. Diesem Risiko steht aber auch die Chance auf eine überdurchschnittliche Performance des Versorgungskapitals gegenüber. Für
einen 40-jährigen Mitarbeiter wird im Jahr 2006 ein Jahreseinkommen von 30.000 EUR zugrunde gelegt, sodass der Arbeitgeber einen Versorgungsbeitrag in Höhe
von 600 EUR, also 2 Prozent des versorgungsfähigen Einkommens an einen Pensionsfonds zahlt.
Wenn sich ein Unternehmen mit der Gestaltung eines Versorgungskonzeptes beschäftigt, sollte es ganz bewusst die sehr langfristigen Auswirkungen auf die
finanzielle Situation in Form von bilanziellen Auswirkungen, Liquiditätsabfluss, Finanzplanung, langfristiger Finanzierbarkeit etc. berücksichtigen. Es ist
immer eine Abstimmung ob die Betriebliche Altersvorsorge mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer sinnvoll, um Maßnahmen sorgfältig vorzubereiten und auch die Rahmenbedingungen seriös
abzuwägen. Verbreitung fand diese Versorgungsform vor allen Dingen bei Unternehmen, die dem öffentlichen Dienst nahe stehen.
Anspruchsvoraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Der Anspruch ist auf einen Höchstumwandlungsbetrag
von vier Prozent der jeweils aktuellen BBMG begrenzt. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung kann sofort in voller Höhe geltend gemacht werden. Die sog.
Riester-Förderung nach § 10a EStG wächst nur alle zwei Jahre bis zum Jahre 2008 an. Auch in der bAV ist eine Förderung damit erst ab 2008 in voller Höhe
möglich. Jeder förderberechtigte Arbeitnehmer kann den vollen Betrag umwandeln.
Allgemeines über die Betriebliche Altersvorsorge
Die Lebens- und Rentenversicherung hat gerade in Deutschland einen hohen Stellenwert für die Altersvorsorge. Die klassische Variante ist bei sicherheitsorientierten
Anlegern beliebt, doch das drückt auf die Rendite. Denn der Gesetzgeber hat im Versicherungsaufsichtsgesetz festgelegt, dass maximal 35 Prozent des
angelegten Kapitals in Aktien investiert werden dürfen. Das gewährleistet eine relativ gleichmäßige Entwicklung des Wertes einer Police, aber es wird
mitunter auch Renditepotenzial nicht voll ausgeschöpft.
Entsprechend des persönlichen Spitzensteuersatzes führt der Beitrag zur beabsichtigten Steuerersparnis. Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit
zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in einen Betriebliche Altersvorsorge Vertrag einzahlen. So kann
eine existenzsichernde Grundversorgung erreicht werden. Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR
Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort beginnende Basis-Rentenversicherung vereinbart.
Eine Zuordnung zur «Altersvorsorge» kann jedoch nicht vorgenommen werden, wenn der Steuerpflichtige vertragsmäßig wählen kann, ob er eine Rente wegen
Berufsunfähigkeit oder verminderter Erwerbsfähigkeit erhält oder die Beitragsfreistellung in Anspruch nimmt. Verbesserte Steuerförderung ab dem ersten Euro
für Selbstständige und Freiberufler. Unter diesen Voraussetzungen wird der Vertragsabschluss durch den VN vorgenommen, der gleichzeitig versicherte Person
und Beitragszahler ist, also in Personalunion handelt.
Betriebliche Altersvorsorge
Arbeitsrechtlich stellen betriebliche Versorgungsleistungen Leistungen des Arbeitgebers und nicht des Betriebes dar. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob es sich
um eine Tätigkeit des Arbeitnehmers im arbeitsrechtlichen Sinne handelt, oder der durch die bAV Begünstigte aufgrund eines freien Dienstverhältnisses tätig
wird. Die bAV gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft und
Handelsvertreter. In entgeltlosen Zeiten kann die Versorgung durch Eigenbeiträge fortgesetzt werden.
Nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz sind Altersvorsorgeverträge unter folgenden Voraussetzungen zertifzierungsfähig grundsätzlich lebenslängliche
Verrentung der Leistung. Der Alterssparer erbringt laufend eigene Beiträge. Verteilung der Abschlusskosten über mindestens zehn Jahre (ab 2005: fünf Jahre).
Jährliche Vertragsinformation des Anbieters zur Verwendung der eingezahlten Beiträge für Betriebliche Altersvorsorge, das bisher gebildete Kapital,
einbehaltene Abschlusskosten sowie Verwaltungskosten und die eingezahlten Beträge.
Durch Hartz IV ist die bisherige Arbeitslosenhilfe entfallen. Stattdessen wird je nach Alter des Arbeitslosen nach 12 bis 32 Monaten Leistungsdauer an
Stelle des Arbeitslosengeldes I ein neues Arbeitslosengeld II gezahlt, das die bisherige Arbeitslosenhilfe ersetzt und mit dem Niveau der Sozialhilfe
identisch ist. Derzeit ist das Arbeitslosengeld I für Arbeitslose unter 45 Jahren bereits auf maximal 12 Monate begrenzt, ab 2006 gilt dies für alle bis
zu 55 Jahre alten Arbeitslosen. Ältere Personen werden dann maximal 18 Monate lang Arbeitslosengeld I beziehen können.
Infos zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Der Kreis der begünstigten Anlageprodukte ist erweitert worden. So wird der Erwerb weiterer Genossenschaftsanteile gefördert, wenn der Zulageberechtigte in
der betreffenden Genossenschaft wohnt. Insgesamt können Beträge aus dem Altersvorsorge-Vertrag verwendet werden für die Anschaffung oder Herstellung,
einer Wohnung in einem eigenen Haus, oder einer eigenen Eigentumswohnung, oder einer Genossenschaftswohnung einer eingetragenen Genossenschaft, oder eines
eigentumsähnlichen oder lebenslangen Dauerwohnrechts (Beteiligung an einem Altersheim).
Diese bewilligt dann die Auszahlung der Zulage direkt in den geförderten Altersvorsorge. Eine eventuelle Steuererstattung wird vom Finanzamt auf
das Konto des zulagenberechtigten Steuerzahlers überwiesen. Der Zulagenberechtigte hat im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Anlage AV auszufüllen und
an das Finanzamt zu senden. Die Produktanbieter versenden Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte nach § 24c EStG. Die Vorsorge
Produkte sollen die in der GRV und Beamtenversorgung entstandenen Altersrentenlücken schließen helfen.
Würde er die 20.000 EUR in eine private Rentenversicherung mit Ertragsanteilsbesteuerung investieren, so könnte eine Rendite von ca. 4,2 Prozent nach Steuern
erzielt werden. Investiert der Rentner für die Basis-Rentenversicherung weniger als 5.948 EUR, so ist diese aufgrund des sogenannten Verpuffungseffektes
weniger rentabel als die Betriebliche Altersvorsorge mit Ertragsanteilsbesteuerung. Durch den hohen Einmalbeitrag von 20.000 EUR wird jener Effekt aber bei
Weitem überkompensiert.
Betriebliche Altersvorsorge
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Im Unterschied zum alten Recht ist für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend, in welchem Umfang der Versicherte in einem
beliebigen Beruf erwerbstätig sein kann. Wenn die verbliebene Erwerbsfähigkeit auf einen Wert zwischen drei und sechs Stunden pro Tag herabgesunken ist, so
besteht ein Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente.
Eine weitere Ausnahme besteht noch bei den sog. Alt-Direktversicherungen, die bis zum 31.12.2004 als pauschalversteuerte Gehaltsumwandlungs-Direktversicherungen
vereinbart werden konnten und eine weitergehende Vererbbarkeit vorsahen. Die Hinterbliebenenleistungen für Witwer oder Witwen werden in der Regel in Höhe
von 60 Prozent der Anwartschaft auf die Betriebliche Altersvorsorge gewährt. Lediglich in älteren Versorgungsordnungen sind vereinzelt noch Versorgungswerte von 50 Prozent
zu finden. Dem Arbeitgeber stehen bei der Gestaltung der bAV unterschiedliche Varianten zur Verfügung.
Unterstellt man zukünftig ein weiteres Zurückfahren der staatlichen Renten und eine stärkere steuerliche Belastung, dann wird derjenige, der seinen
Lebensstandard im Alter halten will, zusätzliche private und/oder betriebliche Altersvorsorge betreiben müssen. Maßstab für einen konkreten
Versorgungsbedarf ist das letzte Nettoeinkommen, sodass die Aufrechterhaltung eines einmal erreichten Lebensstandards im Ruhestand auch dann erreicht sein
dürfte, wenn die Nettoversorgungsbezüge das letzte Nettoeinkommen nicht vollständig erreichen.
Allgemeine Informationen über die Betriebliche Altersvorsorge
Bei beitragsorientierten Versorgungssystemen wird die zugesagte Versorgungsleistung unmittelbar aus einem definierten Beitrag abgeleitet. In der Praxis zeigt
sich vermehrt ein Interesse der Arbeitgeber daran, unter Kalkulationssicherheitsaspekten den mit der bAV verbundenen Aufwand fixieren zu können. Dies ist
über ein echtes Beitragsprimat, d. h. eine konkrete Versorgungsverpflichtung des Arbeitgebers, die sich ausschließlich auf die Bereitstellung zur
Finanzierung nicht garantierter Versorgungsleistungen beschränkt.
Die Fördermaßnahmen im Rahmen der für die zusätzliche Betriebliche Altersvorsorge können den Aufbauprozess auf freiwilliger Grundlage sinnvoll unterstützen. Bei entsprechender
Planungssicherheit und einer mittelfristigen Fortschreibung der Rahmenbedingungen sollte eine stärkere Durchdringung insbesondere bei den Personengruppen
initiiert werden können, die zu zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen aufgerufen sind. Zielsetzung sollte eine ungehinderte Fortsetzung des bisherigen
Wachstumskurses der bAV sein.
Hierdurch kann die Eigendynamik der Leistungsentwicklung deutlich gemildert werden, sodass für den Arbeitgeber das Nachfinanzierungsrisiko überschaubarer
wird. Nachteilig ist der erhöhte administrative Aufwand, da hier die Gehaltsentwicklung der Mitarbeiter durch eine entsprechende umfassende Dokumentation
nachvollziehbar gehalten werden muss, und dies über einen Zeitraum von 20, 30 oder mehr Jahren. Dies bedeutet dann einen ansteigenden Nachfinanzierungsbedarf.
Sie bietet die Möglichkeit, ein angestrebtes Versorgungsniveau kontinuierlich sicherzustellen.
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